Klinisch-psychologisches Gutachten gem. § 7 Psychologengesetz 2013
Für die Zulassung zur postgraduellen Ausbildung in Klinischer Psychologie und Gesundheitspsychologie ist ein klinisch-psychologisches Gutachten gemäß §9 des Psychologengesetzes (2013) erforderlich. Doch was genau bedeutet das und woher bekommt man ein solches Gutachten?
Als Klinischer und Gesundheitspsychologe biete ich Ihnen die Möglichkeit, sich von mir ein solches Gutachten erstellen zu lassen. Dieses wird durch ein Explorationsgespräch und eine zusätzliche testpsychologische Untersuchung erstellt. Beides dient dazu, Ihre psychische Eignung für die Ausbildung in Klinischer Psychologie sowie Gesundheitspsychologie zu überprüfen.
Ein positives Gutachten nach § 7 Absatz 2 des Psychologengesetzes 2013 bestätigt, dass Sie über notwendige persönlichkeitsbezogene Eigenschaften verfügen und frei von offenkundigen psychischen Störungen sind, um die Ausbildungs- und Berufspflichten als klinischer Psychologe oder Gesundheitspsychologe zuverlässig zu erfüllen.
Das Gutachten wird innerhalb einer Woche nach Ihrem Termin fertiggestellt. Bitte bringen Sie für die Untersuchung einen amtlichen Lichtbildausweis mit und kontaktieren Sie uns gerne auch kurzfristig. Die Kosten für das Gutachten werden auf Anfrage bekannt gegeben und können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Ich akzeptiere Barzahlung, Überweisung und PayPal. Informieren Sie sich auch auf der Webseite des Bundeskanzleramts über das Psychologengesetz 2013.
Als ausgebildeter Psychologe mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie stehe ich Ihnen dabei kompetent zur Seite.

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin für die Erstellung des Gutachtens vereinbaren wollen, kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail unter winkler@team-wal.com oder per Telefon unter +43 650 6936965.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie auf Ihrem Weg zur postgraduellen Ausbildung zu unterstützen.